D-Zug
Seit 1892 verkehrt auf deutschen Strecken der Durchgangszug (D-Zug) als neue Zuggattung mit besonders komfortablen Wagen. Ursprünglich wurden Züge damit bezeichnet, deren Wagen durch ihre Bauart mit Faltenbälgen und von einem Seitengang zugänglichen Abteilen durchschreitbar wurden.
Im Gegensatz zum Abteilwagen alter Bauart mit beidseitigen Einstiegstüren je Abteil gibt es im Durchgangsabteilwagen nur noch Einstiege am Wagenende, sowie meist Abteile, die von einem Seitengang zu erreichen sind. Die Übergänge zwischen den Wagen waren durch Faltenbälge gegen Ruß, Dreck und Wasser geschützt.
Die ersten D-Züge fuhren am 1. Mai 1892 auf den Strecken
Berlin Potsdamer Bahnhof–Paderborn–Köln und
Berlin Potsdamer Bahnhof–Nordhausen–Frankfurt am Main.
Die ersten D-Züge bestanden nur aus Wagen der ersten und zweiten Wagenklasse sowie Schlafwagen (bei Nachtreisezügen) bzw. Speisewagen. Für die Benutzung der D-Züge wurde ein Zuschlag von 2 Mark erhoben. 1894 verkehrte zwischen Berlin und Ostpreußen erstmals ein D-Zug, der auch die dritte Wagenklasse führte.
Bis 1917 wurden sämtliche Schnellzüge in Deutschland schrittweise auf D-Züge umgestellt oder in zuschlagsfreie Eilzüge umgewandelt. Ohne Zuschlag mit wenigen Halten fuhren nur noch „beschleunigte Personenzüge“ (BP). Lediglich in Bayern fuhren noch einige zuschlagpflichtige Schnellzüge auf der Strecke München–Mittenwald–Innsbruck und wurden erst 1929 auf D-Züge umgestellt.